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Freie Wähler lehnen die geplante Änderung des Kommunalwahlrechts strikt ab

Pressemitteilung vom 29.03.2017

FREIE WÄHLER lehnen geplante Änderung des Kommunalwahlrechts strikt ab.

Hanisch: Wiedereinführung des D’Hondt-Verfahrens schnellstens stoppen

München. Die CSU will Änderungen am Kommunalwahlrecht durchsetzen – und hat einen Antrag auf Rückkehr zum D’Hondt-Sitzverteilungsverfahren bei Kommunalwah-len gestellt. Diesen Vorstoß lehnt die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion vehement ab. „Das D’Hondt-Verfahren begünstigt tendenziell größere Parteien und Wählergruppen – und damit in Bayern ganz klar die CSU. Um Machtmissbrauch zu verhindern, müssen diese Pläne der CSU-Fraktion sofort gestoppt werden. Die Christsozialen versuchen, parteipolitische Konkurrenz mit einfachen Mitteln zu schwächen und auszuschalten“, erklärte Joachim Hanisch, kommunalpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, heute im Plenum des Bayerischen Landtags.
In einem Dringlichkeitsantrag machen die FREIEN WÄHLER darauf aufmerksam, dass die Verteilung der Sitze eines Gremiums den Wählerwillen widerspiegeln müsse, denn in Deutschland ist das Verhältniswahlrecht üblich. Dabei sollen die Stimmenanteile der verschiedenen zur Wahl angetretenen Parteien möglichst gut den Sitzanteilen entsprechen.
Erst 2010 wurde mit einstimmigem Beschluss des Bayerischen Landtags auf kommunaler Ebene das Hare-Niemeyer-Verfahren eingeführt. „Nun, da die CSU die ab-solute Mehrheit im Freistaat hat, will sie das Wahlrecht wieder ändern. Zum Schutz und zur Wahrung des demokratischen Grundverständnisses lehnen wir eine Rück-kehr zum D’Hondt-Sitzverteilungsverfahren klar ab – das ist eine Frage der politischen Ehrlichkeit“, stellte Hanisch fest.

 

Pressekontakt:
Der Pressesprecher der FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION im Bayerischen Landtag
Dirk Oberjasper, Maximilianeum, 81627 München

Stadt Weilheim i.OB

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